Die Mitglieder des Binationalen Zentrums Frühe Kindheit (BiKi) werden in Kürze ergänzt.
Mitglied im BiKi kann jede Person werden, die Mitglied der PHTG oder UKN ist, im Bereich der Frühen Kindheit die besondere Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit in Forschung und/oder Lehre nachgewiesen hat und bereit ist, einen Teil ihrer bzw. seiner Arbeit auf das BiKi und dessen Ziele auszurichten. Mitglieder werden auf schriftlichn Antrag als Mitglied in das BiKi aufgenommen, sofern sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Das Direktorium entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern ins Plenum.